Firmen-Weihnachtsfeier: Gesetzliche Unfallversicherung springt nur für Mitarbeiter ein / R+V-Infocenter: Kein Versicherungsschutz für Partner und ehemalige Mitarbeiter
Wiesbaden (ots) - Gemeinsam Kegeln gehen, Kart fahren oder den eigenen Tannenbaum schlagen: Die Weihnachtsfeier mit dem ganzen Team gehört für viele Firmen zum obligatorischen Jahresabschluss - und mitunter dürfen die Mitarbeiter sogar ihre Partner mitbringen. Gut zu wissen: Wenn auf der Fahrt zur Feier oder bei ...