Pflücken verboten: Geschützte Blumen im Osterstrauß tabu / R+V-Infocenter: Erlaubt ist ein "Handstrauß" nicht geschützter Pflanzen
Wiesbaden (ots) - Mit Tulpen, Osterglocken und Krokussen zieht der Frühling in die Natur ein - und oft auch ins heimische Wohnzimmer. Doch nicht jede Blume gehört in den selbst gepflückten Osterstrauß: "Viele beliebte Blumen wie die gelbe Narzisse, das Schneeglöckchen oder der Märzenbecher sind in der Natur ...