Reparationsforderungen - Kaczynski lenkt nur ab
Straubing (ots) - Selbst wenn der Verzicht auf Reparationen 1954 auf Druck der Sowjets zustande kam, gilt er. Im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag wurden offene Fragen 1991 geklärt. Polen hat 2004 festgestellt, die "Angelegenheit der gegenseitigen Ansprüche" sei "ein für alle Mal abgeschlossen". Polen sollte sich also nicht weiter mit der Frage aufhalten. Es gibt genug Themen, die Zusammenarbeit erfordern und ...