Gefährliche Flugobjekte: Drohnen brauchen Versicherungsschutz / R+V-Infocenter: Nur wenige Flugmodelle gelten als Spielzeug - oft keine Abdeckung über die Privathaftpflichtversicherung
Wiesbaden (ots) - Die Welt aus der Vogelperspektive betrachten, spektakuläre Bilder oder Videos machen: Ferngesteuerte Flugmodelle wie beispielsweise Drohnen sind inzwischen ein beliebter Freizeitspaß. Doch vor dem Start sollten die Hobbypiloten an den Versicherungsschutz denken. "Die meisten Drohnen gelten nicht ...