Westfalen-Blatt: zum BGH-Urteil
Bielefeld (ots) - »Wenn Leib und Leben zu Schaden kommen, müssen Täter ermittelt und bestraft werden«, sagte gestern ein Sprecher der Fan-Organisation »Unsere Kurve« zum Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Fußballklubs Krawallmacher zur Kasse bitten können. Der Fanvertreter fügte allerdings hinzu: Ob dies für kontrolliert angezündete Pyrotechnik auch gilt, sei für ihn zu hinterfragen. Es bleibt dabei: Teile der Fanszene sind unbelehrbar, halten Pyrotechnik ...