Widerruf von Darlehen auch nach dem 21. Juni 2016
Hamburg (ots) - "Die gesetzliche Beschränkung des Widerrufsrechts zum 21. Juni 2016 greift nur bei Immobiliardarlehensverträgen, die zwischen dem 01. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Alle neueren Immobiliardarlehensverträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, sind davon nicht betroffen. Auch sonstige ...