GdP begrüßt Dashcam-Urteil des Bundesgerichtshofs - - Plickert: Permanente und anlassunabhängige Videoaufnahmen bleiben verboten
Berlin. Als eine notwendige rechtliche Klarstellung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur zivilrechtlichen Verwertbarkeit sogenannter Dashcam-Videos bei Verkehrsunfällen bezeichnet. "Es ist richtig, dass der BGH die Verwendung beweiskräftiger Bilder eines Unfalls in ...