Falsche Weihnachtsgeschenke: "Recht auf Umtausch" gibt es nicht / R+V-Infocenter: Geschäfte können Rücknahme fehlerfreier Ware verweigern
Wiesbaden (ots) - Der Pullover ist zu klein, das Buch bekannt und einen Toaster gibt es im Haushalt schon: Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer. Doch viele Verbraucher rechnen fest damit, dass sie falsche Geschenke einfach wieder zurückbringen können. "Geschäfte müssen einwandfreie Ware nicht ...