OLG München: Sonderprüfung bei einer GmbH
Köln (ots) - Herrschen unter Gesellschaftern einer GmbH Streit und Misstrauen kann eine Sonderprüfung beantragt werden. Die Sonderprüfung ist nur dann unzulässig, wenn die Beantragung rechtsmissbräuchlich ist. Die Beantragung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers ist auch für Minderheitsgesellschafter einer GmbH ein scharfes Schwert. Dieses Vorgehen kann sich beispielsweise anbieten, wenn ...