BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien
BLM prüft Aufsichtsverfahren zu Twitter wegen möglichem Verstoß gegen Diskriminierungsverbot / Präsident Schmiege: Bei Manipulation des Algorithmus greift der Medienstaatsvertrag
München (ots) - Hat Twitter das Gebot der Diskriminierungsfreiheit verletzt? Und ist die Manipulation des Algorithmus durch einen 'Reichweiten-Booster' für die Tweets von Elon Musk ein offensichtlicher Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag (MStV)? Diese Fragen prüft die zuständige Bayerische Landeszentrale für ...