POL-GT: Waffen, Reizgas und Co. haben auf Karnevalsfeiern nichts zu suchen
Gütersloh (ots) - Kreis Gütersloh (FK) - Bei den Karnevalsfesten im Kreis Gütersloh handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen, bei denen jegliches Mitführen von Waffen, Reizgas und Co. - auch mit kleinem Waffenschein - VERBOTEN ist! Die Missachtung ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz und stellt eine Straftat dar. Die Polizei im Kreis Gütersloh hat sich ...