BDZV: Änderungen beim geplanten Urhebervertragsgesetz sind unzureichend
Berlin (ots) - Als unzureichend hat das Präsidium des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin die bekannt gewordenen Änderungen am Entwurf des Urhebervertragsrechts bezeichnet. Nach wie vor sollen die Honorare für Autoren durch kollektive Vergütungsregeln festgesetzt werden. Unverändert ist geplant, dass im Streit die Oberlandesgerichte ...