GdP zu BVerfG-Verhandlung zur Kostenbeteiligung bei Hochrisikospielen: Verpflichtendes Präventionskonzept wichtiger als Übernahme der Kosten
Berlin/Karlsruhe. Seit 2015 müssen sich in Bremen Fußballvereine bei Hochrisikospielen an den Kosten des Polizeieinsatzes beteiligen. Jetzt will das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe entscheiden, ob das Gebührengesetz des Landes Bremen verfassungskonform ist und hat dazu für den heutigen Donnerstag ...