Deutsche AIDS-Hilfe zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Ein guter Tag für Menschen mit HIV und für den Schutz vor Diskriminierung
Berlin (ots) - Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt im Fall Sebastian F. (Name geändert). Danach ist die Kündigung eines Arbeitnehmers in der Probezeit wegen seiner HIV-Infektion im Regelfall diskriminierend und damit unwirksam, wenn der Arbeitgeber durch ...