BLM hat sich gesetzeskonform verhalten
München (ots) - Zur heutigen Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion erklärt die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM): Die Erklärung der SPD-Landtagsfraktion, die Landeszentrale hätte die Rechtsaufsicht informieren müssen, verkehrt die Aussagen des Hochschulministeriums ins Gegenteil. Die Rechtsaufsicht stellt ausdrücklich fest, dass es keine gesetzliche Informationspflicht über das Verhalten des ...