PRESSEERKLÄRUNG FÜR STEFAN KUNTZ / Schertz Bergmann erwirkt umfassendes gerichtliches Verbot gegen den Stern
Berlin (ots) - Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 108/26) gegen die RTL interactive GmbH (verantwortlich für stern+ Inhalte auf www.stern.de) weisen wir als Rechtsanwälte von Stefan Kuntz auf Folgendes hin: Nachdem das Landgericht Hamburg bereits der ...