Steuererklärung: Wer zu spät abgibt muss zahlen
Neustadt/Weinstraße (ots) - Nur noch wenige Wochen sind es, bis Arbeitnehmer und Rentner ihre Steuererklärung abgeben müssen. Stichtag ist der 31. Mai. Wer diesen Termin versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Bis zu 10 Prozent der Steuersumme, die ein einzelner Steuerpflichtiger nachzahlen muss oder erstattet bekommt, kann das Finanzamt als Verspätungszuschlag verlangen. Entschieden wird im Einzelfall, ...