Leiharbeitnehmer können grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand absetzen
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Mit seinem Urteil vom 17.06.2010, Az VI R 35/08 hat das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, erneut entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann. "Diese positive Entscheidung ist in mehrfacher ...