Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern Mitteilung des Vorstandes "Ärzte leisten Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben"
Berlin (ots) - Die Berufsordnungen der Ärztekammern formulieren einheitlich und bundesweit, dass es die Aufgabe von Ärzten ist, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten (§ 1(2) MBO). Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die ...