Sommerjob im Biergarten: Ohne schriftlichen Vertrag gelten Aushilfen als fest angestellt
Freiburg (ots) - Sommer ist nicht nur Urlaubszeit, sondern für manche harte Arbeit: Viele Studenten verbringen ihre Ferien im Biergarten - als Aushilfskellner, häufig nur aufgrund mündlicher Absprache. "Die meisten wissen nicht, dass befristete Arbeitsverhältnisse ohne schriftliche Vereinbarung automatisch als unbefristet gelten", warnt Waltraud Müller, ...