neues deutschland: Kommentar zur Änderung des Paragraphen 219a: Frauen als Gefahr
Berlin (ots) - Egal, welche Änderung die Bundesregierung am Informationsverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen vornimmt: Solange die Paragrafen 218 und 219a im Strafgesetzbuch erhalten bleiben, werden Frauen im Rechtssystem weiterhin nicht als vollständig mündige Wesen anerkannt. »Frauen bekommen endlich die Informationen, die sie brauchen«, schreibt SPD-Chefin ...