Fluggastrecht: EuGH urteilt ausgewogen verbraucherfreundlich
Berlin (ots) - Airlines müssen Passagieren unter Umständen auch bei einer Verspätung aufgrund eines Vogelschlages eine Entschädigung zahlen, wenn sie übervorsichtig handeln. Das urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Fluggastrecht-Experte Adrian Kreller, Country Manager Deutschland von AirHelp (www.airhelp.de), rät Betroffenen dazu ihren Einzelfall genau prüfen zu lassen: "Der europäische ...