Rechtsgutachten zur neuen Straßenverkehrsordnung: Kommunen können ab sofort Maßnahmen für die Mobilitätswende aus Gründen des Klimaschutzes umsetzen
Berlin (ots) - - Busspuren und Maßnahmen für Fuß- und Radverkehr, Ausweitung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen und Bewohnerparkzonen sind durch morgiges Inkrafttreten der Straßenverkehrsordnung einfacher umsetzbar - Kommunen müssen nicht länger erhöhte Gefahrenlage nachweisen, sondern können Klimaschutz ...