Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Storys zum Thema Untervermietung
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Deutsch
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Wohnung: Noch Gast oder schon Untermieter?
Wiesbaden (ots) - Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden werden, erklärt das Infocenter der R+V-Versicherung. "Mieter besitzen in ihren vier Wände das Hausrecht, und das schließt auch Besuch ein", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V ...
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Nur ein Nebenwohnsitz / Trotzdem ein Anspruch auf Untervermietung
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Agent Provocateur / Vermieter darf unter Umständen detektivische Mittel einsetzen
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Zuwachs im Hause / Bei der Untervermietung von Immobilien sind gewisse Regeln einzuhalten
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Ungültige Klausel / Untervermietung führt nicht zwingend zu Mehreinnahmen
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2Unerwünschte Gäste / Urteile deutscher Gerichte zum Thema Ferienwohnung in Wohnanlagen
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Nur zum Schein? Untervermietung schien dem Gericht höchst zweifelhaft
mehrWann dürfen Mieter ihre Wohnung teilen? Fallstricke bei der Untervermietung / R+V-Infocenter erklärt Rechte und Pflichten
Wiesbaden (ots) - Der Partner zieht aus oder ein längerer Auslandsaufenthalt steht an: Da Wohnraum in Deutschland knapp ist, möchten viele Mieter in solchen Fällen ihre Wohnung halten. Doch dürfen sie ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermieten? Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, welche Rechte ...
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