Karneval und Fasching: Das gilt beim Autofahren / Verkleidet ans Steuer ist keine gute Idee / ADAC gibt Überblick zu Alkoholgrenzen
München (ots) - Für viele Jecken und Narren läuft die fünfte Jahreszeit. Doch Narrenfreiheit gibt es im Straßenverkehr nicht. Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten, kostümiert Auto zu fahren, darauf weist der ADAC hin. Sicht, Gehör- und Bewegungsfreiheit dürfen jedoch nicht eingeschränkt sein. Auch das ...