Vertragshilfe24 klärt auf über § 314 VAG: Lebensversicherungen müssen nicht immer zahlen
Berlin (ots) - Insolvente Anbieter von Lebensversicherung dürfen ihren Versicherten die Leistungen kürzen. Gleichzeitig müssen Beitragszahler weiter einzahlen. Das regelt Paragraph 314 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Darüber klärt das Informationsportal Vertragshilfe24.de auf seiner Website auf. Viele Kunden von Lebensversicherungen wissen es nicht: Wenn es ...