Lausitzer Rundschau: Gut eingearbeitet Der Mindestlohn ist seit 100 Tagen in Kraft
Cottbus (ots) - Wäre der Mindestlohn ein Wesen aus Fleisch und Blut, etwa ein Politiker mit neuen Aufgaben, dann bekäme er eine Schonfrist. 100 Tage sind dafür allgemein üblich. Exakt so lange ist jetzt auch die allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde in Kraft. Doch von Schonung kann beim Mindestlohn keine Rede sein. Ganz im Gegenteil. Noch bevor ...
