Die HUK-COBURG-Lebensversicherung rät: Ausgleich für Wegfall des gesetzlichen Sterbegelds schaffen
Coburg (ots) - Seit dem 1. Januar 2004 ist das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Wer seinen letzten Weg selbst regeln möchte, ohne Angehörige finanziell zu belasten, kann diesen Bedarf zukünftig über die private Vorsorge decken. Darauf weist die HUK-COBURG-Lebensversicherung hin. Es ist ein ebenso wichtiges wie ...