Lovells rät Unternehmen jetzt Vergütung von Teilzeitkräften zu überprüfen
Frankfurt am Main (ots) - Der EuGH gelangt in seinem gestrigen Urteil (C-300/06) zum Ergebnis, dass eine nationale Regelung gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit verstößt, die zur Folge hat, dass Teilzeitbeschäftigte für die gleiche Zahl von Arbeitsstunden schlechter vergütet werden als Vollzeitbeschäftigte. Der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer ...