Rheinische Post: Strittiges Kopftuch
Düsseldorf (ots) - Von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen darf erwartet werden, dass sie mit den jeweiligen Glaubens- und Moralvorstellungen übereinstimmen. So weit und so konsensfähig. Aber gilt das auch für Krankenhäuser? Gehört der Betrieb von Hospitälern überhaupt zum Kerngeschäft der Kirchen? Gibt es so etwas wie eine katholische Blinddarm-OP? Solche Fragen sind absurd, aber sie stellen sich ...