POL-SN: Korrektur der Pressemitteilung: Besucherin des Stadthauses widersetzt sich der Polizei
Schwerin (ots) - Die Angaben in Bezug auf die Gewahrsamnahme der Störerin muss korrigiert werden. Die korrekte Formulierung lautet wie folgt: "Auf Anordnung der Polizei wurde die Frau zunächst in Gewahrsam genommen und zwischenzeitlich wieder entlassen." Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Schwerin ...