POL-MS: Frist für Waffenbesitzer läuft am 1. September ab
Münster (ots) - Für bestimmte Waffen und Waffenteile gelten seit dem 1. September 2020 neue Regelungen. Die Übergangsfrist endet am 1. September 2021. Nach Ablauf der Frist drohen strafrechtliche Konsequenzen nach dem Waffengesetz. Folgende Waffen und Waffenteile sind davon betroffen: -bisher freie Waffenteile, wie z. B. Gehäuse und Verschlussträger -Salutwaffen (Ausschließlich zum Abfeuern von Kartuschenmunition ...