Frankfurter Rundschau: Zum Fall Schavan:
Frankfurt (ots) - Jenseits einer Bewertung der Frage, ob die Studentin Schavan vor 30 Jahren bei ihrer Doktorarbeit eine Täuschungsabsicht verfolgt oder bloß wissenschaftlich unsauber gearbeitet hat, ist es unzumutbar, das Verfahren derart lange in der Schwebe zu halten. Frau Schavan hat das Recht auf eine faire Behandlung. Die Universität Düsseldorf aber, das ist das Dilemma, kann kein fairer Begutachter mehr sein. ...