Nach dem Urteil ist vor der Wahl
Frankfurt (ots) - Die drei Richterinnen eines Pariser Berufungsgerichts haben originell entschieden: Sie überlassen es der Rechtspopulistin Marine Le Pen, ob sie bei den Präsidentschaftswahlen 2027 antreten will. Die Unwählbarkeitsphase wurde gerade genug verkürzt, um die Kandidatur noch zuzulassen. Am Gerichtsurteil gibt es nichts zu rütteln: Es ist ein weiser Entscheid, präzise argumentiert und juristisch abgewogen. Jetzt könnte es sein, dass Le Pen trotzdem ...