Europawahl 2024: Am 19. Mai endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten
Wiesbaden (ots) - Bis zum 19. Mai 2024 können im Ausland lebende Deutsche sowie in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die hier wählen wollen, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, erhalten außerdem ...