Medizinische Therapien darf man nicht versteigern
Köln (ots) - BGH-Urteil zu Internet-Auktionsportalen ist falsches Signal "Medizinische Eingriffe zum Niedrigstgebot zu versteigern, ist ebenso unethisch wie gefährlich. Wer eine Schnäppchenmentalität in die Medizin einführt, gefährdet die Versorgungsqualität. Das kann nicht im Interesse der Patienten sein. Qualitätssicherung sieht anders aus. Aber gerade die fordert die Politik ja verstärkt ein." Mit diesen ...