Auf Weihnachtsmärkten gibt's kein Umtauschrecht
Wiesbaden (ots) - Kunsthandwerk, Lederwaren oder Spielzeug: Zum Jahresende locken die Weihnachtsmärkte mit vielen Geschenkideen. Beim Kauf sollten Verbraucher jedoch unbedingt bedenken, dass sie die gekauften Waren in der Regel nicht umtauschen können, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Reklamieren ja, Umtauschen nein Denn auf Weihnachtsmärkten gilt: Reklamieren ist möglich, wenn die Ware Mängel aufweist - ...