Teure Promillefahrt: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann zur Kasse gebeten werden
Wiesbaden (ots) - Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder medizinische Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer Schönheits-Operation: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann von der gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden. Das bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau (Aktenzeichen: S 4 KR ...