Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Nicht alle Narreteien sind unfallversichert - Alkoholeinfluss gefährdet Versicherungsschutz durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei einer betrieblichen Faschingsfeier
Berlin (ots) - Arbeitnehmer sind bei einer betrieblichen Faschingsfeier gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zur "fünften Jahreszeit" hin. Ereignet sich bei den Vorbereitungen, auf dem Weg, oder während der Feier ein Unfall, so übernimmt die zuständige ...