Inkassoverband begrüßt EU-Zahlungsverzugsrichtlinie
Berlin (ots) - Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben Ende Januar Maßnahmen beschlossen, damit Rechnungen pünktlicher bezahlt werden. Die öffentliche Hand muss laut der Richtlinie künftig Forderungen innerhalb von 30 Tagen begleichen. Für Geschäfte zwischen Unternehmen soll eine maximale Zahlungsfrist von 60 Tagen gelten. Die Richtlinie gilt nur für Handelsgeschäfte und Geschäfte zwischen Unternehmen ...