Kommentar zu "Pushback"-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes / Titel: Straßburgs Botschaft
Frankfurt (ots) - "Die Richter haben einen äußerst harten Grundsatz formuliert: Wer rechtswidrig einzureisen versucht, der darf zurückgeschickt werden, ohne dass geprüft werden muss, ob er irgendwie schutzbedürftig ist. Das bedeutet nicht nur eine höchstrichterliche Legitimation der spanischen Pushbacks. Es ...