Frankfurter Rundschau: Gegen die Kirche
Frankfurt (ots) - Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kündigung eines katholischen Chefarztes beharren die Bischöfe darauf, dass sie nach dem Grundgesetz ihre Angelegenheiten selbst regeln dürfen. Dabei zeigt der konkrete Fall, den das Erzbistum Köln durch sämtliche Instanzen zum Musterprozess hochgejazzt hat, wie die katholische Kirche selbst mit ihrer Praxis das Prinzip ausgehöhlt hat. ...