Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Gesetz gegen Hass im Internet
Stuttgart (ots) - Bei Twitter und Facebook müssen überforderte und juristisch allenfalls angelernte Mitarbeiter nun zum Teil innerhalb von Sekunden entscheiden, ob ein veröffentlichter Beitrag strafbar ist oder nicht. Damit geht der Schutz eines der wichtigsten Grundrechte der Bundesrepublik in private Hände über. "Eine Zensur findet nicht statt", heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Seit Anfang des Jahres gilt ...