Luczak: Untervermieten darf kein Geschäftsmodell sein - BGH-Urteil richtiges Signal
Berlin (ots) - Schattenmietmarkt eindämmen - Untervermietung muss begründete Ausnahme bleiben Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass eine Wohnung nicht untervermietet werden darf, um damit Gewinn zu erzielen. Daran hat kein Mieter ein berechtigtes Interesse. Wer trotzdem so untervermietet, darf gekündigt werden. Hierzu erklärt der baupolitische Sprecher ...