Mitteldeutsche Zeitung zu Fack Ju Göhte und Markenschutz
Halle (ots) - Dieses Urteil war nachvollziehbar. Denn die Unionmarkenverordnung schreibt fest, dass der Schutz nicht für Marken gewährt werden soll, die "gegen die öffentliche Ordnung oder gegen gute Sitten verstoßen". Tatsächlich ist die Begründung, man müsse Verbraucher - gerade Kinder - davor schützen, im Handel mit vulgären Worten konfrontiert zu werden, ja nicht von der Hand zu weisen. Trotzdem hat der EuGH ...