Kölnische Rundschau: zu Hartz-IV-Urteil
Köln (ots) - Das Verfassungsgericht hat nicht die Höhe der Hartz-IV- Regelsätze in Zweifel gezogen. Die Richter verlangen vom Gesetzgeber "nur", den finanziellen Bedarf von 6,8 Millionen Menschen, deren Lebensunterhalt auf Steuerzahlerkosten bestritten wird, ordentlich zu ermitteln. Dafür wird Arbeitsministerin von der Leyen noch einmal so gut wie komplett von vorne anfangen müssen. Die bisherige ...