RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung, Heidelberg, zu: Kiel
Heidelberg (ots) - Ein Koalitionsbündnis unterliegt eigentlich nicht dem Scheidungsrecht. Die persönliche Zerrüttung auf der Führungsebene sollte nicht Grund sein dürfen, das Parlament aufzulösen oder über eine unechte Vertrauensfrage Neuwahlen herbeizuzwingen. Aber der Zweck heiligt die politischen Mitteln. Bei Gerhard Schröders getürkter Vertrauensabstimmung 2005 hat das Verfassungsgericht die ...