RNZ: "Ein Zeichen" - Kommentar zu Hotel-Urteil des BGH
Heidelberg (ots) - "Es ist zumindest fragwürdig, wie hier das Hausrecht gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgewogen wurde. Andere Gerichte könnten hier nachjustieren. Solange aber darf man sich über die deutliche Absage an den NPD-Funktionär noch freuen." Von Sören Sgries Mit dem Rausschmiss des damaligen NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt aus seinem Wellness-Tempel setzte Hoteldirektor Heinz Baumeister ein deutliches ...