Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Facebook-Datenleck: BGH stellt Ansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz in Aussicht / Oberstes Gericht in erster Einschätzung auf Seiten der Facebook-User
Lahr (ots) - Betroffene des Facebook-Datenlecks dürfen auf Schadensersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer ersten mündlichen Verhandlung am 11. November 2024 klargemacht: Der reine Kontrollverlust über die eigenen persönlichen Daten ist ein Schaden nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). ...