Solidaritätszuschlag - Ein großzügiger Freibrief
Straubing (ots) - Immerhin: Einen Soli bis zum Sankt-Nimmerleinstag will wohl auch der BFH nicht hinnehmen, wie sich zwischen den Zeilen der Urteilsbegründung heraushören lässt. Etwa ab 2025 dürfte auch der BFH beim Wiedervereinigungs-Soli nicht mehr mitmachen. Wobei die Münchner Richter erkennen ließen, dass es letztlich dann doch auf den Zweck einer Sonderabgabe ankommt. Um diesen zu erreichen, räumte man "eine ...